Kurze Erholung, aber schlechte Prognose für Inklusion auf dem Arbeitsmarkt
Insgesamt zeichnet das elfte Inklusionsbarometer Arbeit der Aktion Mensch und des Handelsblatt Research Institutes ein gespaltenes Bild. Zwar hat sich die Anzahl der Arbeitslosen mit Behinderung im vergangenen Jahr um rund fünf Prozent auf 163.507 reduziert, doch die Erholung währt nur kurz: Betrachtet man die Entwicklung im laufenden Jahr, so zeigt sich, dass der Wert seit April wieder höher liegt als Ende 2022.
Keine Gleichberechtigung auf dem deutschen Arbeitsmarkt
Obgleich die Arbeitslosenquote bei Menschen mit Behinderung 2022 auf einen Tiefstwert von knapp unter 11 Prozent gesunken ist, liegt sie noch immer mehr als doppelt so hoch wie die allgemeine Quote – die zudem im Vergleich stärker gesunken ist. Der Anteil der Langzeitarbeitslosen unter den arbeitssuchend gemeldeten Menschen mit Behinderung hat sich leicht auf rund 46 Prozent reduziert. Aber auch hier: Der Vergleichswert bei Menschen ohne Behinderung liegt bei 34,6 Prozent. Zudem stagniert die Abgangsrate aus der Arbeitslosigkeit, die einen weiteren Missstand in puncto Chancengleichheit beschreibt: Menschen ohne Behinderung haben eine mehr als doppelt so hohe Chance, einen neuen Arbeitsplatz zu finden als Menschen mit Behinderung.
Appell an Unternehmen: Einstellungswiderstand überwinden
Entscheidend für die Zukunft der Inklusion auf dem Arbeitsmarkt ist die Einstellungsbereitschaft der Arbeitgeber*innen. Auch hier macht sich Ernüchterung breit: Fast 175.000 Unternehmen in Deutschland sind gesetzlich dazu verpflichtet, mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze an Menschen mit Behinderung zu vergeben. Der Anteil der Arbeitgeber*innen, die all ihre Pflichtarbeitsplätze besetzen, fiel in diesem Jahr jedoch auf 39 Prozent und markiert damit den niedrigsten Wert seit Erscheinen des ersten Inklusionsbarometers. Jedes vierte
Unternehmen, das eigentlich müsste, beschäftigt gar keinen Menschen mit Behinderung , sondern zahlt lieber die Ausgleichsabgabe.
Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber*innen als Brückenbauer
Ein wichtiger Hebel für eine Verbesserung der Einstellungsbereitschaft können die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber*innen – kurz: EAA – sein, die zum 1. Januar 2022 ihre Arbeit aufnahmen. Sie unterstützen Unternehmen hinsichtlich der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung und sollen eine verlässliche Beratung und Begleitung gewährleisten. Die ersten Erfahrungen sind ermutigend: Im vergangenen Jahr hatten die EAA insgesamt bereits über 10.000 Betriebskontakte.
Die bisherige Erfahrung mit den EAA
Zentrale Ergebnisse grafisch dargestellt
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Inklusionsbarometer 2022
Wenn Sie sich zum Vergleich die Studie "Inklusionsbarometer Arbeit 2022" ansehen möchten, dann können Sie sie hier abrufen: